Rehabilitationssport
Was ist Rehasport?
Bewegungsmangel und schlechte Ernährung führen zu einem Anstieg von Zivilisationskrankheiten wie z.B. Rückenschmerzen, Übergewicht, Typ-II-Diabetes, Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen. Die Betroffenen leiden unter deutlichen Einschränkungen der Lebensqualität und oft fällt es ihnen schwer den Alltag zufriedenstellend zu bewältigen. Der Rehasport ist eine Gruppentherapie und wird unter qualifizierter, fachlicher Anleitung von z.B. Sportwisschenschaftlern und Physiotherapeuten durchgeführt. Hauptschwerpunkt liegt dabei auf Sportübungen mit Kleingeräten, die zielgerichtet zur Kraft- und Koordinationssteigerung ebenso wie zur Sturzprophylaxe und Mobilität des Körpers beitragen. Dies kann besonders bei Wirbelsäulenerkrankungen, Prothesenversorgungen, Schmerzpatienten sowie Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates helfen.
Ziele des Rehabilitationssports sind:
– Schmerzzustände zu lindern
– Ausdauer und Muskelkraft zu stärken
– mehr Mobilität im Alter zu schaffen
– Koordination und Flexibilität zu schulen
– Körpergewicht zu reduzieren
– das Selbstbewusstsein aufzubauen und
– Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten
„Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit wird gestärkt und Freude am lebensbegleitenden Sporttreiben wird vermittelt. “
Wer kann Rehasport nutzen?
Rehabilitationssport kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder orthopädischen Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind langfristig krank zu werden. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer Operation oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Er ist aber auch bei akuten Beschwerden hilfreich und kann verordnet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über Erkrankungen, die eine Teilnahme am Rehasport rechtfertigen.
Orthopädische Erkrankungen:
– Wirbelsäulen-/Haltungsschäden
– Gelenkschäden
– Inkontinenz
– Osteoporose
– Morbus Bechterew
– Amputationen/Gliedmaßenschäden
– Zustand nach Operationen
– Erkrankungen mit Kraftverlust und viele weitere “
„Welche Vorrausetzungen werden benötigt?
Der Weg zum Rehasport:
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden.
Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse genehmigt werden.
Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in eine unserer Trainingsstätten.
Prüfen Sie unter der Rubrik „Übungsstätten“ ob ihre Wunschsportart angeboten wird. Mitgliedsanträge finden sie unter Downloads